Glossar

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Wichtige Begriffe einfach erklärt

Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV)

Offizielles Verfahren, bei dem eine Person beantragt, aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten zu müssen. Stattdessen kann ein Zivildienst oder ein anderer Ersatzdienst abgeleistet werden.

Ausmusterung

Ausmusterung: Entscheidung während der Musterung, dass eine Person aufgrund gesundheitlicher oder anderer Gründe nicht wehrdienstfähig ist.

Bundeswehr

Die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Streitkräftebasis.

Berufssoldat

Soldat, der auf Lebenszeit in den Dienst der Bundeswehr tritt.

BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)

Unterstützungseinrichtung, die Soldaten auf Zeit bei der beruflichen Eingliederung nach ihrer Dienstzeit hilft.

Dienstgrad

Rang eines Soldaten innerhalb der Bundeswehr, z. B. Gefreiter, Unteroffizier, Leutnant.

Eignungsfeststellung

Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine Person für den Dienst bei der Bundeswehr geeignet ist. Dies umfasst medizinische, psychologische und körperliche Tests.

Ersatzdienst

Alternative zum Wehrdienst, z. B. der Zivildienst oder andere soziale Dienste.

Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten, auch ohne Wehrpflicht.

Feldjäger

Militärpolizei der Bundeswehr, zuständig für Ordnung und Sicherheit innerhalb der Streitkräfte.

Grundausbildung

Die erste Phase der militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr, in der grundlegende militärische Fähigkeiten vermittelt werden.

Gewissensprüfung

Früher notwendiges Verfahren, um eine Kriegsdienstverweigerung zu begründen. Heute ist nur noch eine schriftliche Begründung erforderlich.

Kampfeinsatz

Einsatz der Bundeswehr in Konflikt- oder Kriegsgebieten, z. B. im Rahmen von NATO- oder UN-Missionen.

Krankendiensttauglichkeit

Medizinische Einschätzung, ob eine Person für den Wehrdienst körperlich und psychisch geeignet ist.

Musterung

Untersuchung und Bewertung der körperlichen und geistigen Eignung einer Person für den Wehrdienst. Sie entscheidet über die Wehrdienstfähigkeit.

Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Nachrichtendienst der Bundeswehr, der für die Sicherheit innerhalb der Streitkräfte zuständig ist.

Reservist

Ehemaliger Soldat, der nach seiner aktiven Dienstzeit weiterhin für den Wehrdienst zur Verfügung steht und regelmäßig an Übungen teilnimmt.

Rekrut

Bezeichnung für einen Soldaten in der Grundausbildung.

Sanitätsdienst

Abteilung der Bundeswehr, die für die medizinische Versorgung der Soldaten zuständig ist.

Soldat auf Zeit (SaZ)

Soldat, der sich für einen befristeten Zeitraum verpflichtet, z. B. 4, 8 oder 12 Jahre.

Tauglichkeitsgrad

Einstufung während der Musterung, die festlegt, in welchem Umfang eine Person für den Wehrdienst geeignet ist. Beispiele: T1 (voll tauglich), T2 (eingeschränkt tauglich).

Truppengattung

Spezialisierte Einheiten innerhalb der Bundeswehr, z. B. Infanterie, Pioniere, Panzertruppe.

Verpflichtungserklärung

Schriftliche Erklärung einer Person, für einen bestimmten Zeitraum Dienst in der Bundeswehr zu leisten.

Verteidigungsfall

Gesetzlich festgelegter Zustand, in dem die Bundeswehr die Landesverteidigung übernimmt.

Wehrdienst

Pflicht- oder freiwilliger Dienst in den Streitkräften eines Landes.

Wehrpflicht

Gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Zeit im Militärdienst oder einem Ersatzdienst zu leisten. In Deutschland seit 2011 ausgesetzt.

Wehrersatzdienst

Siehe Ersatzdienst.

Zivildienst

Alternative zum Wehrdienst, bei dem soziale Aufgaben, z. B. in Pflegeeinrichtungen oder im Rettungsdienst, übernommen werden.

Zeitsoldat

Soldat, der sich für einen bestimmten Zeitraum verpflichtet hat, im Gegensatz zum Berufssoldaten, der auf Lebenszeit dient.

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