Wichtige Begriffe einfach erklärt
Offizielles Verfahren, bei dem eine Person beantragt, aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten zu müssen. Stattdessen kann ein Zivildienst oder ein anderer Ersatzdienst abgeleistet werden.
Ausmusterung: Entscheidung während der Musterung, dass eine Person aufgrund gesundheitlicher oder anderer Gründe nicht wehrdienstfähig ist.
Die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Streitkräftebasis.
Soldat, der auf Lebenszeit in den Dienst der Bundeswehr tritt.
Unterstützungseinrichtung, die Soldaten auf Zeit bei der beruflichen Eingliederung nach ihrer Dienstzeit hilft.
Rang eines Soldaten innerhalb der Bundeswehr, z. B. Gefreiter, Unteroffizier, Leutnant.
Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine Person für den Dienst bei der Bundeswehr geeignet ist. Dies umfasst medizinische, psychologische und körperliche Tests.
Alternative zum Wehrdienst, z. B. der Zivildienst oder andere soziale Dienste.
Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten, auch ohne Wehrpflicht.
Militärpolizei der Bundeswehr, zuständig für Ordnung und Sicherheit innerhalb der Streitkräfte.
Die erste Phase der militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr, in der grundlegende militärische Fähigkeiten vermittelt werden.
Früher notwendiges Verfahren, um eine Kriegsdienstverweigerung zu begründen. Heute ist nur noch eine schriftliche Begründung erforderlich.
Einsatz der Bundeswehr in Konflikt- oder Kriegsgebieten, z. B. im Rahmen von NATO- oder UN-Missionen.
Medizinische Einschätzung, ob eine Person für den Wehrdienst körperlich und psychisch geeignet ist.
Untersuchung und Bewertung der körperlichen und geistigen Eignung einer Person für den Wehrdienst. Sie entscheidet über die Wehrdienstfähigkeit.
Nachrichtendienst der Bundeswehr, der für die Sicherheit innerhalb der Streitkräfte zuständig ist.
Ehemaliger Soldat, der nach seiner aktiven Dienstzeit weiterhin für den Wehrdienst zur Verfügung steht und regelmäßig an Übungen teilnimmt.
Bezeichnung für einen Soldaten in der Grundausbildung.
Abteilung der Bundeswehr, die für die medizinische Versorgung der Soldaten zuständig ist.
Soldat, der sich für einen befristeten Zeitraum verpflichtet, z. B. 4, 8 oder 12 Jahre.
Einstufung während der Musterung, die festlegt, in welchem Umfang eine Person für den Wehrdienst geeignet ist. Beispiele: T1 (voll tauglich), T2 (eingeschränkt tauglich).
Spezialisierte Einheiten innerhalb der Bundeswehr, z. B. Infanterie, Pioniere, Panzertruppe.
Schriftliche Erklärung einer Person, für einen bestimmten Zeitraum Dienst in der Bundeswehr zu leisten.
Gesetzlich festgelegter Zustand, in dem die Bundeswehr die Landesverteidigung übernimmt.
Pflicht- oder freiwilliger Dienst in den Streitkräften eines Landes.
Gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Zeit im Militärdienst oder einem Ersatzdienst zu leisten. In Deutschland seit 2011 ausgesetzt.
Siehe Ersatzdienst.
Alternative zum Wehrdienst, bei dem soziale Aufgaben, z. B. in Pflegeeinrichtungen oder im Rettungsdienst, übernommen werden.
Soldat, der sich für einen bestimmten Zeitraum verpflichtet hat, im Gegensatz zum Berufssoldaten, der auf Lebenszeit dient.